Vereinbarkeit von Familie und Beruf - ein must
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Es ist nicht einfach für Mann und Frau, gleichzeitig die Karriere voranzutreiben und genügend Zeit für die Kinder zu haben. Die Lösungsmodelle sind vielfältig und ebenso die Ansprüche der Familien. Hier sind neben den Eltern alle gefordert: die Arbeitgeber, die Schule, familienergänzende Kinderbetreuung, die öffentliche Hand, die Gesellschaft. Ziel sämtlicher Massnahmen muss sein die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie zu fördern sowie eine ideale Betreuung der Kinder sicherzustellen.
Arbeitgeber sollten auf sämtlichen Karrierestufen Teilzeitmodelle für Mann und Frau anbieten. Dazu gehört auch eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit, so beispielsweise bei einer kurzfristigen Reduktion des Arbeitspensums für eine gewisse Dauer, Ferienkauf oder unbezahlter Urlaub, sofern es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen.
Die familienergänzende Kinderbetreuung – ob Grosseltern, Freunde, Kindertagesstätten – ist zu fördern, damit es erwerbstätigen Eltern ermöglicht wird, ihre Zeit flexibler zu gestalten und sich auf die Arbeit zu konzentrieren. Auch die Schulen sollten Tagesschulen zur Verfügung stellen.
Die öffentliche Hand muss das heutige Steuersystem, welches Ehen begünstigt, in denen nur ein Ehegatte einer Erwerbstätigkeit nachgeht, überarbeiten. Dadurch werden meist die Frauen von der Arbeit abgehalten. Mit der Annahme der Individualbesteuerung würde sich dies ändern – wir können es uns nicht leisten, auf das Potential der Frauen zu verzichten! Zudem sollen finanziell schwächer gestellte Familien in der Kinderbetreuung unterstützt werden, begleitet von grösseren Abzügen bei den Steuern, wodurch der Mittelstand entlastet würde.
Zuguter Letzt braucht es noch immer ein Umdenken in der Gesellschaft. Jeder Familie ist es überlassen, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Sämtliche Modelle sind zu akzeptieren. Es braucht eine Denkhaltung in der weder applaudiert wird, wenn der Mann 100% zuhause bleibt, noch verurteilt wird, wenn beide Elternteile 100% arbeiten.